Nachhaltig
Ursprünglich war mit dem Wort „waidgerecht“ oder „waidmännisch“ eine handwerklich gut umgesetzte Jagd gemeint. Es war also der Jäger waidgerecht, der sein Handwerk beherrschte. Zum Ende des 19. Jahrhunderts kam zum rein Handwerklichen Berufs des Jägers auch der Hegegedanke und der verantwortungsvolle Umgang mit dem Wild hinzu. Heute besteht die Waidgerechtigkeit im Wesentlichen aus drei Punkten:
1. Tierschutz: Das Tier ist ein Lebewesen, dem vermeidbare Schmerzen erspart werden sollen.
2. Umweltschutz: Der Jäger bezieht seine gesamte Umwelt in sein jagdlichtes Denken und handeln mit ein.
3. Verhalten: Der Jäger verhält sich gegenüber seinen Mitmenschen und anderen Jägern respektvoll und anständig.
Der Begriff Waldgerechtigkeit ist die Gesamtsumme der rechtlich festgelegten, allgemein in der Jägerschaft anerkannten, geschriebenen und ungeschriebenen Regeln und Gesetze. Diese sind bei der Ausübung der Jagd als Pflicht des Weidmanns zu beachten. Brauchtum hingegen fällt hingegen nicht in den Bereich der Waidgerechtigkeit, soweit das Brauchtum nicht zu den oben erwähnten Regeln gehört. Wenn man also „über Strecke tritt“ oder die waidmännische Sprache nicht beherrscht, verletzt man nicht automatisch die Grundgesetze der Waidgerechtigkeit, sondern die des jagdlichen Brauchtums.